Hat sich Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler seinen Doktortitel illegal erworben?

Hat sich Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler seinen Doktortitel illegal erworben?

 

Auszug aus der Dissertation von Phillip Rösler

 

Liebe Leserinnen und Leser!

Eine Dissertation bzw. eine Doktorarbeit ist definiert als eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit und ist Voraussetzung dafür, einen „Doktor”-Titel führen zu dürfen.

Der jetzige Bundesgesundheitsminister erweckt mit dem Führen seines Doktortitels den Eindruck, dass er seine Doktorarbeit selbst geplant, durchgeführt und damit eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit vorgelegt hat.

In der Dissertation von Philipp Rösler ist aber der Beweis enthalten, dass es sich bei der von ihm vorgelegten Arbeit nicht um eine eigenständige Arbeit handelt. Damit ist bewiesen, dass er den Doktor-Titel zu Unrecht erworben hat.

Dies wiegt um so schwerer, da er mit Unterschrift am 30.10.2001, dem Tag der Einreichung seiner „Doktorarbeit”, erklärt, dass er die der Medizinischen Hochschule Hannover zur Promotion eingereichte Dissertation mit dem Titel „Einfluss der prophylaktischen Sotalolapplikation auf die Inzidenz des postoperativen Vorhofflimmerns im Rahmen der aortokoronaren Bypassoperation” ohne sonstige Hilfe durchgeführt und bei der Abfassung der Dissertation keine anderen als die dort aufgeführten Hilfsmittel benutzt habe.

In dieser Arbeit behauptet Herr Rösler, dass sich die Häufigkeit des Vorhofflimmerns nach Bypass-Operationen durch die Gabe eines ß-Blockers einen Tag vor der Operation verringern ließe. Zu Recht merkt er an, dass aufgrund der (auffallend) geringen Anzahl an Studienteilnehmern keine wirklichen Aussagen gemacht werden können.

Die Illegalität des Erwerbs seines Doktortitels ergibt sich nicht aus der extremen Kürze (59 Seiten) oder den inhaltlich wissenschaftlichen Schwächen seiner Arbeit, die die Funktion hat, einen seit 1996 in Verruf geratenen ß-Blocker durch die kalte Küche wieder einzuführen, indem er einfach in geringerer als der zuvor üblichen, oft tödlichen Konzentration eingesetzt wird.

Die Illegalität des Erwerbs seines Doktortitels ergibt sich dadurch, dass die Studie nicht von Philipp Rösler geplant und durchgeführt wurde, sondern von anderen und zu einer Zeit, als er noch Student war. Es handelt sich also um eine Auftragsarbeit, über deren Auftraggeber sich Philipp Rösler ausschweigt.

Die Studie wurde, wie in der Dissertation auf Seite 6 zu erfahren ist, zwischen dem 1.7.1997 und dem 30.11.1998 durchgeführt und da war er noch Student.

1999 war er Arzt im Praktikum im Bundeswehrkrankenhaus Hamburg, in der Fachuntersuchungsstelle IV, Augenheilkunde.

Im Jahr 2000 wurde er Generalsekretär der FDP in Niedersachsen und wurde im Jahr 2001 Truppenarzt im Standortsanitätszentrum Hannover.

 

Tatsächlich handelt es sich bei der Doktorarbeit von Philipp Rösler nur um die statistische Auswertung einer früher von anderen geplanten und durchgeführten Studie aus dem Jahr 1997 bis 1998 und um eine Zusammenfassung dessen, was über ß-Blocker und Vorhofflimmern im Internet zu finden ist.

Meine dringliche Anfrage vom 11.4.2011, in der ich ihn persönlich aufforderte, mir definitiv zu benennen, ob er oder andere die Studie geplant und durchgeführt haben und wann er seine Doktorarbeit plante und ob er dies mit einem Datum belegen kann, ist bisher unbeantwortet geblieben, ebenso meine Anfrage und Aufforderung vom 18.1.2011 in einer noch heißeren Angelegenheit, deren Eingang mir sein Ministerium bestätigte.

„Das neue Gesundheitssystem wird besser, aber nicht teurer” hat er zum Amtsantritt als Bundesgesundheitsminister gesagt und dass er zurücktritt, wenn es ihm nicht gelingt, seine Gesundheitsreform durchzusetzen. Nun hat er einen Grund zu gehen, bevor er von Merkel oder Westerwelle gegangen oder sogar strafrechtlich verfolgt wird, denn das illegale Führen eines Doktortitels kann bis zu 500.000 € Strafe kosten.