Am 11. August 2026 hat das Deutsche Ärzteblatt eine Zahl veröffentlicht, die in keiner Schlagzeile stand: Die knapp 1.600 somatischen Krankenhäuser in Deutschland haben insgesamt rund 20.700 Anträge auf Leistungsgruppen gestellt, pro Haus zwischen zwölf und dreißig. Diese Zahl ist die eigentliche Hauptsache der Krankenhausreform, und sie zeigt, wo diese Reform gerade stattfindet: nicht im Bundestag und nicht in Fernsehstudios, sondern in den Landesgesundheitsministerien und in den Gutachten der Medizinischen Dienste.
Das Gesetz selbst war die große Nachricht von 2024. Nach einem der längsten Streits der Legislaturperiode beschloss der Bundestag das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), im November 2024 billigte der Bundesrat es, seit dem 1. Januar 2025 ist es in Kraft. Die Schlagzeilen danach handelten vom Streit zwischen Bund und Ländern, von Nachbesserungen und von einer Reform der Reform. Was das Gesetz mit den Krankenhäusern macht, wurde dabei selten erzählt. Dieser Text holt das nach.
Die Karte, nach der künftig geplant wird
Das KHVVG stellt die Krankenhausplanung von Betten auf Leistungsgruppen um. Statt zu fragen, wie viele Betten eine Klinik hat, fragen die Länder künftig, welche Leistungen sie anbieten darf. Das Gesetz definiert dafür 61 Leistungsgruppen, von der Allgemeinen Inneren Medizin bis zur Transplantationschirurgie. Nur wer eine Leistungsgruppe zugewiesen bekommt, darf die zugehörigen Behandlungen künftig erbringen und abrechnen. Auf diese Weise sollen Qualität gesichert und Überversorgung vor allem in elektiven Bereichen verhindert werden.
Der entscheidende Schritt ist also nicht das Gesetz, sondern die Zuweisung: Wer darf was noch anbieten, wer verliert was. Genau daran arbeiten die Länder gerade, und der Stand dieser Arbeit ist die Zahl vom 11. August.
Die Reform trägt noch ein zweites, fast unbemerktes Element in sich: die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Das ist eine neue Form von Einrichtung, die ambulante ärztliche Versorgung, Tageschirurgie und kurze stationäre Behandlung verbinden soll, vor allem für die Grundversorgung im ländlichen Raum. Wo ein Krankenhaus schließt, kann so etwas wie eine kleine Gesundheitsstation entstehen. Ob daraus ein Ersatz für ein Haus mit Notaufnahme wird, ist eine der offenen Fragen der nächsten Jahre.
Die Zahl, die keiner Schlagzeile wert war
Zuerst haben alle Krankenhäuser geprüft, welches Portfolio sie künftig anbieten wollen, und Anträge gestellt. Das Ergebnis liegt seit dem 11. August als Länderabfrage des Deutschen Ärzteblatts vor: 20.700 Anträge, im Schnitt zwischen zwölf und dreißig pro Haus. Berliner Kliniken beantragten im Schnitt dreißig Leistungsgruppen, Brandenburger nur zwölf, die anderen Länder liegen zwischen dreizehn und zwanzig.
Die Medizinischen Dienste der Länder hatten bis zum 31. Juli 2026 Zeit, die Anträge zu prüfen; die meisten Gutachten sind übergeben. Jetzt entscheiden die Länder, und die Zahl der zugewiesenen Leistungsgruppen wird deutlich niedriger ausfallen als die Zahl der Anträge. Die meisten Länder wollen bis Ende 2026 fertig sein und die Krankenhausplanung zum 1. Januar 2027 neu starten. Brandenburg plant die Neuaufstellung erst ab 2028. Nordrhein-Westfalen ist ein Sonderfall: Dort wurde schon vor der Bundesreform nach Leistungsgruppen geplant, die Anpassung kommt erst ab 2031.
Leistungsgruppenanträge haben die knapp 1.600 Krankenhäuser gestellt. Zugewiesen wird deutlich weniger: Am Ende entscheidet das Land, nicht das Haus.
Eine Klinik darf künftig nur noch abrechnen, was ihr als Leistungsgruppe zugewiesen wurde. Darum geht es in 20.700 Anträgen.
Was überall beantragt wird
Die Anträge zeigen, wohin sich die Krankenhäuser selbst bewegen wollen. In Bayern, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wurden vor allem die allgemeine Grundversorgung beantragt: Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Intensivmedizin. Dazu kam sehr häufig die Endoprothetik von Hüfte und Knie, in Bayern zusätzlich die Kardiologie, und die Geburtshilfe spielt in den Anträgen eine wichtige Rolle.
Genau hier liegen aber auch die Konflikte. Bei der Endoprothetik, den Wirbelsäuleneingriffen und der Bariatrischen Chirurgie gehen die Länder von regionalen Überangeboten aus: Mehrere Häuser wollen dieselben Eingriffe anbieten, obwohl die Region sie nicht braucht. Hier werden die Länder auswählen müssen, und das bedeutet im Klartext, dass einige Häuser die beantragte Leistungsgruppe nicht bekommen werden. Besonderes Augenmerk legen die Länder laut eigener Angaben auf die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe und Notfallversorgung. Das sind genau die Abteilungen, deren Schließung politisch am schwersten wiegt.
Wie streng die Prüfung ist, zeigt das Beispiel Rheinland-Pfalz: Rund 70 Prozent der Anträge wurden positiv geprüft, rund 30 Prozent erhielten ein negatives Gutachten. Häufig scheiterten Belegabteilungen wie HNO, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie oder Urologie an der ärztlichen Ausstattung, wobei das Ministerium betont, dass es meist um fehlende Nachweise ging und nicht um die tatsächliche Versorgungsdichte. Der Medizinische Dienst Nord warnt trotzdem vor zu großer Strenge im ersten Prüfzyklus einer so großen Reform und empfiehlt, im Härtefall Ausnahmeregelungen zuzulassen, damit die Versorgung im Übergang stabil bleibt.
Zwei Drittel in den roten Zahlen
Die Reform trifft auf Häuser, die am Boden liegen. Das Krankenhaus-Barometer des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) vom 29. Dezember 2025 meldet: 2024 haben 66 Prozent der Krankenhäuser Verluste geschrieben, fünf Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Nur sechs Prozent bewerten ihre wirtschaftliche Lage als eher gut, und nur 13 Prozent erwarten für 2026 eine Besserung. 90 Prozent beklagen fehlende Planungssicherheit, über die künftige Leistungsstruktur, die Fallzahlentwicklung, die Liquidität. Das DKI spricht vom historischen Tiefpunkt seit Einführung des Fallpauschalensystems vor mehr als zwanzig Jahren.
Die Frühjahrsumfrage zum DKI-Krankenhaus-Index vom 1. Juli 2025 ergänzt das Bild: Jedes zweite Allgemeinkrankenhaus plant, Personal abzubauen, was zu vorübergehenden Stationsschließungen oder verschobenen planbaren Operationen führen kann. Und die Reform selbst schafft neue Arbeit: Für Dokumentationspflichten, MD-Prüfungen und die Vorhaltefinanzierung rechnet die Deutsche Krankenhausgesellschaft bundesweit mit rund 5.000 zusätzlichen Vollzeitstellen. Die Häuser sparen Personal und brauchen gleichzeitig mehr davon, für die Reform selbst.
Anteil der Krankenhäuser mit Verlusten im Jahr 2024, fünf Prozentpunkte mehr als 2023. Nur sechs Prozent bewerten ihre Lage als eher gut.
Zwei Drittel der Krankenhäuser schreiben rote Zahlen. Die Reform, die Qualität sichern soll, trifft Häuser, die ums Überleben kämpfen.
Zuerst verschwinden die Abteilungen
Die ersten Entscheidungen sind bereits gefallen, und sie fallen nicht in Berlin. In Potsdam sollen Stationen des St.-Joseph-Krankenhauses und des städtischen Ernst-von-Bergmann-Klinikums geschlossen und jeweils am anderen Haus ersetzt werden. Das Gesundheitsministerium nennt das eine Folge der Krankenhausreform, die spezialisierte Angebote konzentrieren soll, um „ineffiziente Doppelvorhaltungen“ in unmittelbarer Nähe abzubauen.
Im Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg ging es schneller. In der Woche vom 10. August 2026 entließ der Landrat Marcel Schmidt den Geschäftsführer des Elbe-Elster-Klinikums und setzte einen Interimsgeschäftsführer des Klinikkonzerns Sana ein. Das kommunale Klinikum hat bisher drei Standorte in Herzberg, Finsterwalde und Elsterwerda; künftig soll ein zentrales Krankenhaus entstehen. CDU und BSW werfen dem Landrat vor, eine Privatisierung durch die Hintertür vorzubereiten. Ob das stimmt, ist nicht belegt. Belegt ist, dass die Entscheidung über die Zukunft des Klinikums nicht in einem Parlament fällt, sondern zwischen Landrat, Konzern und Beratungsfirma.
In Bayern meldet die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ für 2025 fünf Komplettschließungen und drei Teilschließungen. Ihre eigene Auswirkungsanalyse rechnet mit einem Schließungspotenzial von bis zu einem Drittel aller Krankenhäuser. Das ist eine Schätzung einer Interessengruppe, keine amtliche Zahl, aber sie zeigt die Größenordnung, über die gestritten wird: Es geht nicht um einzelne Häuser, sondern um die Frage, wie viele Krankenhäuser dieses Land noch haben will.
VergrößerungZwei Häuser in einer Stadt, künftig eines: In Potsdam ersetzt jedes Krankenhaus die Stationen des anderen.
Die Reform wurde im Bundestag entschieden. Die Schließungen werden im Landkreis entschieden.
Die Reform der Reform
Auch das Gesetz selbst hat sich schon wieder geändert. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) von 2026 präzisiert die Leistungsgruppen und ihre Mindestanforderungen, und es verschiebt die zentrale neue Finanzierung: Die Vorhaltepauschalen, die Häuser unabhängig von der Fallzahl für vorgehaltene Leistungen bezahlen sollen, kommen ein Jahr später als geplant. Die künftige Vergütung soll sich zu 60 Prozent aus Vorhaltepauschalen und zu 40 Prozent aus den klassischen Fallpauschalen zusammensetzen; voll finanzwirksam wird sie nach Einschätzung des Europäischen Observatoriums für Gesundheitssysteme erst ab 2030. Übergangsausnahmen sind bis zu sechs Jahre möglich, und die Definition spezialisierter Kliniken soll bis 2030 bundesweit vereinheitlicht werden. Die Reform wird also nicht abgeschafft, sie wird gedehnt.
Dazu kommt das Geld. Der Transformationsfonds stellt zwischen 2026 und 2035 insgesamt 50 Milliarden Euro bereit. Krankenhäuser können damit Investitionen fördern lassen, die sie für die Anforderungen einer Leistungsgruppe brauchen, aber auch Schließungen, Fusionen und den Umbau zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Der Fonds finanziert also beides: die Ertüchtigung und den geordneten Rückzug.
Wie viel davon am Ende in welche Richtung fließt, wird sich erst zeigen, wenn die Länder ihre Zuweisungsentscheidungen getroffen haben. Für die Häuser, die gerade um ihre Existenz kämpfen, ist der Fonds ein Versprechen auf Papier, so wie der Wärmeplan für die Heizungswende. In der Zwischenzeit müssen die Häuser weitermachen, mit weniger Personal und mehr Prüfungen.
Was jetzt zählt
Die Entscheidungen der Länder über die Leistungsgruppen fallen in den kommenden Wochen und Monaten, die meisten wollen bis Ende 2026 fertig sein. Sie sind die eigentliche Krankenhausreform: Wer darf was noch anbieten, wer verliert was, welche Häuser halten die Mindestanforderungen, und wo greifen die Härtefallregeln. Wir werden diese Entscheidungen beobachten und nachsehen, wenn die ersten Zuweisungen öffentlich sind: in Potsdam, in Elbe-Elster, in Bayern.
Die Frage dahinter ist keine medizinische, sondern eine geografische: Wie weit darf der nächste Operationssaal von einem Wohnort entfernt sein, bevor eine Region aufhört, versorgt zu sein? Und wer entscheidet das, wenn niemand hinsieht?
Recherchebox
Zur SacheWas wissen wir?
- Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde vom Bundestag im Oktober 2024 beschlossen, vom Bundesrat im November 2024 gebilligt und trat am 1. Januar 2025 in Kraft; es stellt die Krankenhausplanung von Betten auf Leistungsgruppen um (Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme, 31. Januar 2025).
- Laut einer Länderabfrage des Deutschen Ärzteblatts vom 11. August 2026 haben die knapp 1.600 somatischen Krankenhäuser in Deutschland rund 20.700 Leistungsgruppenanträge gestellt, pro Haus zwischen zwölf und dreißig.
- Berliner Kliniken beantragten im Schnitt 30 Leistungsgruppen, Brandenburger nur zwölf; die anderen Länder liegen zwischen 13 und 20 (Deutsches Ärzteblatt, 11. August 2026).
- Die Medizinischen Dienste der Länder hatten bis zum 31. Juli 2026 Zeit, die Leistungsgruppenanträge zu prüfen; die meisten haben ihre Gutachten an die Landesgesundheitsministerien übergeben (Deutsches Ärzteblatt, 11. August 2026).
- Am häufigsten beantragt wurden laut den Ländern Bayern, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein Leistungen der allgemeinen Grundversorgung (Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Intensivmedizin) sowie die Endoprothetik von Hüfte und Knie; aus Bayern werden zudem Kardiologie und Geburtshilfe als stark beantragte Bereiche genannt (Deutsches Ärzteblatt, 11. August 2026).
- Bei den endoprothetischen Leistungsgruppen, den Wirbelsäuleneingriffen und der Bariatrischen Chirurgie gehen die Länder von regionalen Überangeboten aus; bei Pädiatrie, Geburtshilfe und Notfallversorgung wollen die Länder bei der Zuweisung besonders genau hinsehen (Deutsches Ärzteblatt, 11. August 2026).
- In Rheinland-Pfalz wurden rund 70 Prozent der Leistungsgruppenanträge positiv geprüft, rund 30 Prozent erhielten ein negatives Gutachten; häufig scheiterten Belegabteilungen (HNO, MKG, Urologie) an Nachweisen zur ärztlichen Ausstattung, nicht an der Versorgungsdichte (Deutsches Ärzteblatt, 11. August 2026).
- Die meisten Länder wollen die Leistungsgruppen bis Ende 2026 final zuweisen und die Krankenhausplanung zum 1. Januar 2027 neu starten; Brandenburg plant die Neuaufstellung erst ab 2028 (Deutsches Ärzteblatt, 11. August 2026).
- Ab 2027 dürfen Krankenhäuser nur noch Leistungen erbringen und abrechnen, deren Leistungsgruppe ihnen vom Land zugewiesen wurde; Nordrhein-Westfalen passt seine Systematik erst ab 2031 an (Deutsches Ärzteblatt, 11. August 2026).
- Das DKI-Krankenhaus-Barometer vom 29. Dezember 2025 meldet für 2024 Verluste bei 66 Prozent der Krankenhäuser, fünf Prozentpunkte mehr als im Vorjahr; nur 6 Prozent bewerten ihre wirtschaftliche Lage als eher gut, 90 Prozent beklagen fehlende Planungssicherheit (DKG).
- Laut DKI-Krankenhaus-Index vom 1. Juli 2025 plant jedes zweite Allgemeinkrankenhaus Personal abzubauen; für Dokumentationspflichten, MD-Prüfungen und Vorhaltefinanzierung rechnet die DKG bundesweit mit rund 5.000 zusätzlichen Vollzeitstellen.
- Die künftige Vergütung soll sich zu 60 Prozent aus Vorhaltepauschalen und zu 40 Prozent aus diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) zusammensetzen; das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) von 2026 verschiebt die Einführung um ein Jahr, voll finanzwirksam wird die neue Vergütung nach Einschätzung des Europäischen Observatoriums erst ab 2030 (Deutsches Ärzteblatt; 24. März 2026).
- Der Transformationsfonds stellt zwischen 2026 und 2035 insgesamt 50 Milliarden Euro bereit, mit denen Krankenhäuser Investitionen für Leistungsgruppen-Anforderungen, Schließungen, Fusionen und Umbauten zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen fördern können (Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme, 31. Januar 2025).
- Das KHVVG führt mit den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen eine neue Einrichtungsform ein, die ambulante und kurze stationäre Versorgung verbinden soll, um die Grundversorgung im ländlichen Raum zu sichern; Übergangsausnahmen sind nach dem KHAG bis zu sechs Jahre möglich (Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme).
- In Potsdam sollen Stationen des St.-Joseph-Krankenhauses und des städtischen Ernst-von-Bergmann-Klinikums geschlossen und jeweils am anderen Haus ersetzt werden; das Gesundheitsministerium nennt das eine Folge der Krankenhausreform zum Abbau von „ineffizienten Doppelvorhaltungen“ (Deutsches Ärzteblatt, 11. August 2026).
- Im Landkreis Elbe-Elster (Brandenburg) entließ Landrat Marcel Schmidt in der Woche vom 10. August 2026 den Geschäftsführer des Elbe-Elster-Klinikums und setzte einen Interimsgeschäftsführer des Klinikkonzerns Sana ein; die drei Standorte Herzberg, Finsterwalde und Elsterwerda sollen zu einem zentralen Krankenhaus zusammengeführt werden (Deutsches Ärzteblatt, 11. August 2026).
- Die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ meldet für 2025 fünf Komplettschließungen und drei Teilschließungen in Bayern; ihre eigene Auswirkungsanalyse rechnet mit einem Schließungspotenzial von bis zu einem Drittel aller Krankenhäuser (Pressemitteilung vom 18. Dezember 2025).
Woher wissen wir es?
- Deutsches Ärzteblatt: Länderabfrage, Kliniken fokussieren sich auf Innere Medizin und Chirurgie (11. August 2026)
- Deutsches Ärzteblatt: Krankenhausreform, Brandenburgs Krankenhäuser erleben turbulente Zeiten (11. August 2026)
- DKG: Pressemitteilung zum DKI-Krankenhaus-Barometer (29. Dezember 2025)
- DKG: Pressemitteilung zum DKI-Krankenhaus-Index (1. Juli 2025)
- Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme: KHVVG ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten (31. Januar 2025)
- Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme: KHAG, Neuregelung zur Weiterentwicklung der Krankenhausreform (24. März 2026)
- Deutsches Ärzteblatt: Krankenhausreform beschlossen, Regierung und Opposition bleiben uneinig
- Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern: Pressemitteilung zum Lage- und Aktivitätsbericht 2025 (18. Dezember 2025)
Was wissen wir nicht?
- Welche Kliniken welche Leistungsgruppen zugewiesen bekommen, entscheiden die Länder erst in den kommenden Wochen und Monaten; die meisten Entscheidungen sind bislang nicht öffentlich.
- Wie viele der rund 30 Prozent negativ geprüften Anträge in Rheinland-Pfalz nach einer Nachbesserung doch zugewiesen werden, ist offen; die Länder können Härtefall-Ausnahmen gewähren.
- Wie viele Krankenhäuser tatsächlich schließen werden, ist offen; die Schätzungen reichen von der Konzentration einzelner Standorte bis zu einem Drittel des Bestands (Aktionsgruppe Bayern).
- Ob die verschobenen Vorhaltepauschalen und die Mittel des Transformationsfonds die Häuser erreichen, bevor weitere Abteilungen schließen, ist unklar.
Welche Dokumente haben wir verwendet?
- Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)Stand: 1. Januar 2025
- Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)Stand: 2026
- DKI-Krankenhaus-BarometerStand: 29. Dezember 2025
- Länderabfrage des Deutschen Ärzteblatts zu LeistungsgruppenanträgenStand: 11. August 2026
Mit wem haben wir gesprochen?
- Mit niemandem. Dieser Text stützt sich ausschließlich auf veröffentlichte Dokumente, Studien und Meldungen. Gespräche erfinden wir nicht.
Was hat sich seit Veröffentlichung verändert?
- Veröffentlicht am 14. August 2026. Noch keine Korrekturen oder Ergänzungen.



