Vor einem Jahr, im Frühjahr 2025, war das Lieferkettengesetz eine der großen Nachrichten des Landes. Die neue Koalition hatte in ihrem Vertrag angekündigt, das Gesetz abzuschaffen, die EU verschob ihre Lieferkettenrichtlinie per Notbremse, und die Wirtschaft atmete hörbar auf. Es gab Interviews, Leitartikel und eine Debatte darüber, ob Deutschland seine moralische Vorreiterrolle verliert.

Heute, im Sommer 2026, ist es still geworden. Wir haben nachgesehen, was aus dem Streit geworden ist, und die Antwort ist ungewöhnlich: Das Lieferkettengesetz ist nicht gescheitert, es wurde nicht gekippt, es wurde nicht ersetzt. Es ist still geworden. Und genau darin liegt die eigentliche Geschichte.

Damals

Man muss sich die Ausgangslage in Erinnerung rufen. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz galt seit 2023 für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten, seit 2024 ab 1.000, also für rund 5.200 Unternehmen. Es verlangte Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdeverfahren und Berichte an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das BAFA.

Die EU hatte 2024 ihre eigene, schärfere Richtlinie beschlossen, die CSDDD, mit einer Umsetzungsfrist bis Juli 2026. Dann kam der politische Umschwung: Der Koalitionsvertrag von April 2025 kündigte die Abschaffung des LkSG an, Brüssel bremste mit der „Stop-the-Clock“-Richtlinie, und die Wirtschaft feierte den Anfang vom Ende der Lieferkettenbürokratie.

Das war die große Nachricht. Sie handelte von Moral und Wettbewerb, von deutschen Alleingängen und europäischer Konkurrenz. Sie handelte nicht von dem, was tatsächlich passieren würde.

Heute

Was tatsächlich passiert ist, lässt sich in einer Datumsliste erzählen.

Am 18. März 2026 trat das Omnibus-I-Paket der EU in Kraft. Es verschob die Umsetzungsfrist der CSDDD auf den 26. Juli 2028 und die Anwendung der Pflichten auf 2029. Die Schwellen wurden angehoben: Betroffen sind künftig nur noch Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz, EU-weit rund 5.400 Konzerne. Die zivilrechtliche Haftung wurde gestrichen, die Klimatransitionspläne ebenfalls.

In Deutschland geschah etwas, das man das stille Abschalten nennen könnte. Das BAFA prüft seit Oktober 2025 keine Berichte mehr, das Online-Formular ist seit November 2025 abgeschaltet. Die Bundesregierung legte im September 2025 eine Übergangs-Novelle vor, die die Berichtspflicht rückwirkend abschafft und Bußgelder nur noch bei schweren Menschenrechtsverstößen vorsieht. Der Bundestag hat den Entwurf im Januar 2026 in erster Lesung beraten, seitdem liegt er in den Ausschüssen.

Und am 2. Juli 2026 bestätigte das Reformpaket der Regierung die Richtung: 1:1-Umsetzung der CSDDD, im Herbst soll die LkSG-Schwelle auf 5.000 Beschäftigte und 1,5 Milliarden Euro angehoben werden.

Die große Nachricht war der Streit. Die eigentliche Geschichte ist das stille Abschalten.

Verändert

Vergleicht man die zwei Zeitpunkte, fällt auf: Der Streit ist vorbei, nicht weil eine Seite gewonnen hat, sondern weil er gegenstandslos wurde. Die Berichtspflicht, der Streitpunkt Nummer eins, ist de facto abgeschafft, ohne dass ein Gesetz dazu nötig war. Das BAFA hat einfach aufgehört zu prüfen. Die Sanktionen sind auf ein Minimum reduziert. Die Unternehmen, die 2025 noch um die Zukunft ihres Gesetzes kämpften, müssen heute nur noch warten, bis das Gesetz zu ihnen aufschließt.

Der zweite Unterschied ist die öffentliche Aufmerksamkeit. 2025 war das Lieferkettengesetz ein Symbol, an dem sich die Koalitionsfrage entschied. 2026 ist es eine Fachfrage für Compliance-Abteilungen. Die Zeitungen schreiben über Reformpakete, nicht über Lieferketten, und die Verbände kommentieren Fristen statt Grundsätze.

Der dritte Unterschied ist die stille Wirkung auf die Unternehmen: Die Pflichten aus dem LkSG, Risikomanagement, Prävention, Beschwerdeverfahren, gelten formal weiter, aber ohne Berichtspflicht und ohne nennenswerte Sanktionen. Viele Unternehmen halten ihre Systeme trotzdem aufrecht, weil ihre großen Kunden sie vertraglich dazu verpflichten. Das Gesetz ist also nicht weg, es ist in die Lieferverträge gewandert, dorthin, wo kein Parlament mehr zuständig ist.

26. Juli 2028

Der neue Termin, der den alten ablöste: Ursprünglich sollte die CSDDD bis Juli 2026 umgesetzt sein. Zwei Verschiebungen später ist die Frist Geschichte, und niemand hat darüber gestritten. Das Datum, das 2025 noch den Kalender der Republik bestimmte, wurde geräuschlos ersetzt.

Offen

Was bleibt offen? Zuerst die Frage, wann der Bundestag das Umsetzungsgesetz beschließt. Die Novelle liegt seit Januar 2026 in den Ausschüssen, und die Regierung hat angekündigt, die Schwelle im Herbst 2026 anzuheben. Ob daraus ein ordentliches Gesetz wird oder ob das LkSG weiter vor sich hin vegetiert, ist ungewiss.

Dann die Frage der Kontrolle. Wenn das BAFA nicht mehr prüft und die zivilrechtliche Haftung in der EU gestrichen ist, wer kontrolliert dann die Lieferketten? Die Antwort der EU lautet: die Mitgliedstaaten, ab 2029. Die Antwort der Praxis lautet: die großen Einkäufer, per Vertrag. Beide Antworten sind wahr, und beide sind unbefriedigend, weil sie die Frage nach der öffentlichen Kontrolle offen lassen.

Und schließlich die Frage, die 2025 niemand stellte: Was passiert mit den Beschwerdeverfahren, die das LkSG eingerichtet hat? Sie waren das einzige Instrument, mit dem Betroffene in der Lieferkette selbst aktiv werden konnten. Sie gelten weiter, aber ohne Berichtspflicht und ohne Aufsicht verlieren sie ihren Adressaten.

Was wir daraus lernen

Die Wiedervorlage zeigt, wie Gesetze in diesem Land tatsächlich verschwinden: nicht mit einem Knall, sondern über Fristen, Formulare und Zuständigkeiten. Kein Gesetz wurde gekippt, keine Mehrheit war nötig, kein Streit wurde entschieden. Es wurde nur nicht mehr hingeschaut, und das reichte.

Für unsere Leserinnen und Leser ist das der eigentliche Wert dieses Formats: Die große Nachricht vom Frühjahr 2025 war der Streit. Die Geschichte, die sechs Monate später zählt, ist die Stille danach. Wir werden diese Akte weiterführen, der nächste Stichtag ist die Herbst-Entscheidung zur Schwelle, und dann sehen wir, ob das stille Abschalten ein Ende hat oder ein Anfang ist.

Wiedervorlage · Format
13. Februar 202529. Juli 2026

Damals

Das Lieferkettengesetz galt seit 2023 für große Unternehmen. Die neue Koalition kündigte im Koalitionsvertrag vom April 2025 an, es abzuschaffen; die EU hatte die Umsetzungsfrist ihrer Lieferkettenrichtlinie per „Stop the Clock“ um ein Jahr verschoben. Die Schlagzeilen handelten von Bürokratie, Wettbewerb und dem Ende der Lieferkettenmoral.

Heute

Die CSDDD-Umsetzungsfrist wurde durch das Omnibus-Paket auf Juli 2028 verschoben, die Pflichten gelten ab 2029 für Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz. In Deutschland hat das BAFA seit Oktober 2025 de facto keine Berichte mehr geprüft, das Online-Formular ist abgeschaltet.

Verändert

Der Streit ist vorbei, weil er nicht mehr nötig ist: Die Berichtspflicht entfällt rückwirkend, Bußgelder drohen nur noch bei schweren Menschenrechtsverstößen, Umweltverstöße sind nicht mehr bußgeldbewehrt. Das Reformpaket vom Juli 2026 bestätigt die 1:1-Umsetzung auf EU-Niveau.

Offen

Das deutsche Umsetzungsgesetz steckt im Bundestag fest. Wie die Unternehmen zwischen LkSG und CSDDD faktisch kontrolliert werden, ist ungeklärt, ebenso die Frage, was mit den Beschwerdeverfahren und der zivilrechtlichen Wirkung passiert, die in der EU gestrichen wurde.

Recherchebox

Zur Sache
01

Was wissen wir?

  • Die EU-Richtlinie CSDDD trat am 25. Juli 2024 in Kraft, die Umsetzungsfrist war der 26. Juli 2026.
  • Die „Stop-the-Clock“-Richtlinie vom April 2025 verschob die Frist auf 2027, das Omnibus-I-Paket (in Kraft seit 18. März 2026) auf den 26. Juli 2028; die Pflichten gelten einheitlich ab dem 26. Juli 2029.
  • Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit 2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten, rund 5.200 Unternehmen.
  • Das BAFA prüft seit Oktober 2025 keine Berichte mehr, das Online-Formular ist seit November 2025 deaktiviert; verfolgt werden nur noch schwere Verstöße.
  • Der Koalitionsvertrag von April 2025 kündigte die Abschaffung des LkSG an; die Übergangs-Novelle der Bundesregierung vom September 2025 liegt nach der ersten Lesung im Januar 2026 in den Ausschüssen fest.
  • Das Reformpaket vom 2. Juli 2026 spricht sich für eine 1:1-Umsetzung der CSDDD aus und will die LkSG-Schwelle im Herbst 2026 auf 5.000 Beschäftigte und 1,5 Milliarden Euro Umsatz anheben.
03

Was wissen wir nicht?

  • Ob und wann der Bundestag das Umsetzungsgesetz beschließt, ist offen; die Novelle liegt seit Januar 2026 in den Ausschüssen.
  • Wie die faktische Kontrolle zwischen BAFA-Praxis und neuen EU-Regeln in den nächsten Jahren aussieht, wird sich erst mit der Anwendung ab 2029 zeigen.
04

Welche Dokumente haben wir verwendet?

  • Richtlinie (EU) 2024/1760 (CSDDD), in Kraft seit 25. Juli 2024Stand: 25. Juli 2024
  • Stop-the-Clock-Richtlinie (EU) 2025/794Stand: April 2025
  • Omnibus-I-Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470Stand: 18. März 2026
  • Bundestagsdrucksache 21/02236 (LkSG-Übergangsnovelle)Stand: Januar 2026
05

Mit wem haben wir gesprochen?

  • Mit niemandem. Dieser Text stützt sich ausschließlich auf veröffentlichte Dokumente, Studien und Meldungen. Gespräche erfinden wir nicht.
06

Was hat sich seit Veröffentlichung verändert?

  • Veröffentlicht am 29. Juli 2026. Noch keine Korrekturen oder Ergänzungen.