Am 22. September 2024 hat die Schweiz über ihre berufliche Vorsorge abgestimmt, und das Ergebnis war ungewöhnlich deutlich. 810.800 Menschen sagten Ja, 1.655.300 sagten Nein. Die BVG-Reform fiel mit 67,13 Prozent Nein durch, bei einer Stimmbeteiligung von 45,04 Prozent. Alle 26 Kantone lehnten ab: in Jura und Neuenburg mit 77 Prozent Nein, selbst im bürgerlichen Zug mit 57 Prozent. Nur 26 von 2.126 Gemeinden stimmten der Vorlage zu.
Das war die große Nachricht: Die zweite Säule bleibt, wie sie ist. Zwei Jahre später ist die zweite Säule immer noch, wie sie ist. Und genau das ist die eigentliche Nachricht.
Was damals auf dem Stimmzettel stand
Um zu verstehen, worüber die Schweiz abgestimmt hat, braucht es drei Sätze über das Drei-Säulen-System. Die erste Säule, die AHV, zahlt eine staatliche Rente, die nach Beitragsjahren und Einkommen berechnet wird. Die zweite Säule, die berufliche Vorsorge, ist kapitalgedeckt: Arbeitnehmerin, Arbeitgeber und Pensionskasse sparen gemeinsam ein Altersguthaben an, und aus diesem Guthaben wird die Rente. Die dritte Säule ist die private Vorsorge. Das Versprechen des Systems: Wer sein Leben lang einzahlt, bekommt im Alter rund 60 Prozent des letzten Lohns.
Der heikelste Punkt des Systems ist eine einzige Prozentzahl: der Umwandlungssatz. Er legt fest, wie viel Jahresrente aus 100.000 Franken Altersguthaben wird. Beim gesetzlichen Mindestsatz von 6,8 Prozent sind es 6.800 Franken im Jahr. Der Satz ist heikel, weil er zwei Dinge versprechen muss, die nicht zusammenpassen: eine Rente, die zum Leben reicht, und ein Guthaben, das bis zum Rentenalter reicht. Je höher der Satz, desto besser die Rente, desto mehr muss das angesparte Guthaben tragen.
Die abgelehnte Reform wollte genau hier ansetzen. Sie wollte den Mindestumwandlungssatz von 6,8 auf 6,0 Prozent senken, weil die Kassen 6,8 Prozent nach eigener Rechnung kaum noch erwirtschaften können. Sie wollte den Koordinationsabzug auf 20 Prozent des Lohns umstellen, damit Teilzeitbeschäftigte und Menschen mit kleinen Pensen besser versichert werden. Und sie wollte die Eintrittsschwelle von 22.050 auf 19.845 Franken senken, damit rund 70.000 zusätzliche Menschen überhaupt in die zweite Säule kommen. Als Ausgleich für die Übergangsgeneration, die mit dem tieferen Satz weniger Rente bekommen hätte, war ein lebenslanger Rentenzuschlag von bis zu 200 Franken im Monat vorgesehen.
Das Parlament hatte die Vorlage deutlich angenommen: im Nationalrat mit 113 zu 69 Stimmen, im Ständerat mit 29 zu 8. Getragen wurde sie von FDP, Mitte, SVP und den Wirtschaftsverbänden, bekämpft von SP, Grünen und den Gewerkschaften, die das Referendum ergriffen hatten. Im Abstimmungskampf gab die Ja-Seite 3,72 Millionen Franken aus, die Nein-Seite 1,99 Millionen. Und trotzdem gewann die Seite mit weniger Geld. Das Nein kam von links, weil der Rentenzuschlag zu klein schien, und aus der Mitte der Lohnabhängigen, die keine Rentenkürzung wollten, auch keine angekündigte kleine.
Was seitdem passiert ist
Nichts, das auf einem Stimmzettel stand. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider kündigte noch am Abstimmungssonntag „kleinere Reformschritte“ an. Zwei Jahre später steht kein einziger davon auf einer offiziellen Liste. Die Übersicht „Aktuelle Reformen der Sozialversicherungen“ des Bundesamts für Sozialversicherungen, Stand 27. Juli 2026, führt die 13. AHV-Rente, AHV2030 und die Witwenrenten auf. Eine BVG-Vorlage sucht man dort vergeblich.
Stattdessen läuft AHV2030. Die Vernehmlassung zur Reform der ersten Säule dauerte vom 20. Mai bis zum 11. September 2026, eine Motion der Sozialkommission des Nationalrats verlangt die Vorlage bis Ende Dezember 2026. Interessant ist ein Detail: In AHV2030 steckt auch eine kleine Maßnahme für die zweite Säule. Das Mindestalter für den vorzeitigen Rücktritt soll von 58 auf 63 Jahre steigen, mit einer Übergangsfrist von zehn Jahren. Die zweite Säule wird also nicht reformiert, sie wird nur mitverschoben.
Ein UBS-Diskussionspapier vom 24. Juni 2026 zeigt, wie weit die Debatte inzwischen reicht. Chefökonom Daniel Kalt skizziert darin einen Systemwechsel ab 2035: eine kapitalgedeckte erste Säule und eine zweite Säule ohne Rentengarantien, reines Beitragsprimat. Es ist ausdrücklich ein Gedankenexperiment, aber die Richtung ist bemerkenswert: Nach dem Nein von 2024 diskutiert niemand mehr darüber, wie man das System repariert, sondern darüber, wie man es ersetzt.
Die Politik arbeitet an der ersten Säule. Die zweite wartet.
Die Zahlen, die sich weiterbewegen
Die zweite Säule wartet nicht. Sie schrumpft. Das VZ-Vermögenszentrum hat am 6. August 2026 sein Pensionierungs-Barometer veröffentlicht, und die Modellrechnung darin ist die präziseste Antwort auf die Frage, was aus dem Nein von 2024 geworden ist.
Der Modellfall: eine Person, 55 Jahre alt, 120.000 Franken Jahreslohn. Wer 2002 mit diesem Profil in Rente ging, bekam mit 65 eine Rente von 74.920 Franken im Jahr. Wer heute mit diesem Profil in Rente geht, bekommt 62.660 Franken. Das ist ein Minus von 12.260 Franken im Jahr, 16 Prozent. Und die Verteilung dieses Minus ist das eigentliche Drama: Der Anteil der Pensionskassenleistungen ist seit 2002 um 40 Prozent geschrumpft, der AHV-Anteil um 22 Prozent gewachsen.
Mit anderen Worten: Die zweite Säule, das Herzstück des Schweizer Systems, liefert immer weniger. Die erste Säule, die staatliche Vorsorge, muss immer mehr tragen. Im Jahr 2002 steuerte die AHV rund ein Drittel zur Gesamtrente bei, heute mehr als die Hälfte.
Die zweite Säule hat kein Abstimmungsdatum mehr. Sie hat nur noch Zahlen, die sich verschlechtern.
Die Ersatzquoten zeigen, wie weit das System von seinem eigenen Versprechen entfernt ist. Wer 100.000 Franken verdient, bekommt heute eine Rente von 51 Prozent des letzten Lohns, 2002 waren es 62 Prozent. Wer 150.000 Franken verdient, kommt auf 42 Prozent statt 58 Prozent. Das Ziel des Drei-Säulen-Systems wären 60 Prozent. Die Richtung stimmt, nur das Vorzeichen ist falsch.
Dabei geht es den Pensionskassen finanziell gut, sogar außergewöhnlich gut. Die Swisscanto-Pensionskassenstudie vom 2. Juni 2026 meldet für 2025 eine durchschnittliche Realverzinsung von 4,6 Prozent, die höchste seit 25 Jahren. Der UBS-Pensionskassenindex stand Ende Juli 2026 bei plus 4,18 Prozent seit Jahresbeginn. Das Gesamtkapital der beruflichen Vorsorge beträgt 1.401,8 Milliarden Franken, mehr als je zuvor. Und trotzdem sinken die Renten.
Der Grund heißt Umwandlungssatz. Der durchschnittliche Satz, den die Kassen tatsächlich anwenden, ist in zehn Jahren von 6,0 auf 5,26 Prozent gefallen, und VZ-Studienautor Karl Flubacher rechnet damit, dass er weiter fällt. Der gesetzliche Mindestsatz von 6,8 Prozent gilt weiter, obwohl er nach Flubachers Rechnung kaum zu erwirtschaften ist. Faktisch wird er quersubventioniert: von den Zinserträgen der besser verdienenden Versicherten, deren Guthaben mehr abwerfen, als ihnen gutgeschrieben wird. Ein stiller Umverteilungsmechanismus, über den nie abgestimmt wurde.
So viel Kaufkraft haben die Pensionskassenleistungen seit 2002 verloren, nach der Modellrechnung des VZ Pensionierungs-Barometers vom 6. August 2026. Die AHV-Rente stieg im selben Zeitraum um 22 Prozent.
Die Versicherten antworten mit den Füßen. Erstmals wählten 2025 mehr als die Hälfte, 51 Prozent, den Kapitalbezug statt der Rente: Sie lassen sich das Guthaben auszahlen, statt auf eine Rente zu setzen, deren Kaufkraft Jahr für Jahr schrumpft.
VergrößerungVergrößerung: der Umwandlungssatz. Aus 100.000 Franken Altersguthaben werden beim gesetzlichen Mindestsatz von 6,8 Prozent 6.800 Franken Rente im Jahr. Beim Durchschnittssatz von 5,26 Prozent, den die Kassen tatsächlich anwenden, sind es 5.260. Die Differenz ist die Geschichte.
Das leise Verschwinden der Sicherheit
Die Statistik zeigt, wer betroffen ist. 4.736.943 Menschen sind in der zweiten Säule aktiv versichert, verteilt auf 1.320 Vorsorgeeinrichtungen. 915.789 Menschen beziehen eine Altersrente aus der zweiten Säule, durchschnittlich 27.983 Franken im Jahr. Und der Durchschnitt versteckt die Hälfte der Geschichte: Frauen kommen auf 18.703 Franken, Männer auf 34.389. Wer in Teilzeit gearbeitet hat, wer Kinder erzogen hat, wer in Branchen mit tiefen Löhnen gearbeitet hat, bekommt eine zweite Säule, die keine Sicherheit ist, sondern ein Zuschuss.
Das Vertrauen schwindet entsprechend. In der Umfrage des VZ-Vermögenszentrums unter 1.558 Menschen zwischen 40 und 70 Jahren halten nur rund 25 Prozent die AHV-Renten in 20 Jahren für sicher. Bei den Pensionskassen sind es rund 30 Prozent. Eine Mehrheit der Menschen, die in dieses System einzahlen, glaubt nicht mehr daran, dass es hält, was es verspricht.
Während die zweite Säule auf ihre Reform wartet, hat die erste Säule Termine. Die 13. AHV-Rente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt, die maximale AHV-Rente steigt damit auf 32.760 Franken im Jahr. Am 17. Juni 2026 beschloss der Nationalrat die Teilfinanzierung über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte, von 8,1 auf 8,5 Prozent; die Volksabstimmung dazu findet am 29. November 2026 statt. Über diese Finanzierung lässt sich streiten, aber nicht übersehen: Die erste Säule bekommt Geld, Daten und Abstimmungen. Die zweite Säule bekommt nichts davon.
Seit 2002 sind die Pensionskassenleistungen um 40 Prozent geschrumpft. Die AHV-Rente ist im selben Zeitraum um 22 Prozent gestiegen.
Was wir beobachten
Zwei Termine notieren wir uns. Am 29. November 2026 stimmt die Schweiz über die Finanzierung der 13. AHV-Rente ab. Ende Dezember 2026 soll die AHV2030-Vorlage stehen. Ob danach eine BVG-Vorlage folgt, sagt niemand. Die Bundesrätin, die „kleinere Reformschritte“ versprochen hat, hat bis heute keine angekündigt, und die Liste der offiziellen Reformen kennt keine zweite Säule.
Am Ende bleibt der Satz, mit dem dieser Text beginnt: Die zweite Säule schrumpft leise weiter. Kein Knall, kein Datum, keine Schlagzeile. Nur eine Prozentzahl, die Jahr für Jahr ein bisschen kleiner wird, und eine Reform, die nicht kommt. Das Nein von 2024 hat das System nicht gerettet. Es hat nur die Reparatur verschoben.
Damals
Am 22. September 2024 stimmte die Schweiz über die BVG-Reform ab. 67,13 Prozent sagten Nein, die Stimmbeteiligung lag bei 45,04 Prozent. Alle Kantone lehnten ab, nur 26 von 2.126 Gemeinden sagten Ja. Die Vorlage hätte den Mindestumwandlungssatz von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt und für eine Übergangsgeneration einen Rentenzuschlag von bis zu 200 Franken im Monat vorgesehen.
Heute
Zwei Jahre später steht keine neue BVG-Vorlage an. Die offizielle Reformliste des Bundesamts für Sozialversicherungen vom 27. Juli 2026 führt kein Projekt zur zweiten Säule. Gearbeitet wird an AHV2030, der Reform der ersten Säule; ihre Vernehmlassung lief vom 20. Mai bis zum 11. September 2026.
Verändert
Verändert haben sich nur die Zahlen. Das VZ-Vermögenszentrum rechnet im Pensionierungs-Barometer vom 6. August 2026 mit 40 Prozent Kaufkraftverlust bei den Pensionskassenleistungen seit 2002. Die AHV-Rente stieg im selben Zeitraum um 22 Prozent, die Gesamtrente liegt 16 Prozent unter dem Stand von 2002. Der durchschnittlich angewendete Umwandlungssatz fiel in zehn Jahren von 6,0 auf 5,26 Prozent.
Offen
Ob und wann der Bundesrat eine neue Vorlage für die zweite Säule vorlegt, ist offen. AHV2030 läuft bis Ende 2026, danach ist die zweite Säule an der Reihe, oder auch nicht.
Recherchebox
Zur SacheWas wissen wir?
- Die BVG-Reform vom 22. September 2024 wurde mit 67,13 Prozent Nein abgelehnt, bei einer Stimmbeteiligung von 45,04 Prozent; alle Kantone lehnten ab (Nein-Anteile zwischen 57 Prozent in Zug und 77 Prozent in Jura und Neuenburg), nur 26 von 2.126 Gemeinden sagten Ja (Bundeskanzlei, swissvotes.ch, Vorlage 672).
- Die abgelehnte Reform sah den Mindestumwandlungssatz von 6,8 auf 6,0 Prozent, einen Koordinationsabzug von 20 Prozent des Lohns, eine Eintrittsschwelle von 19.845 Franken und einen lebenslangen Rentenzuschlag von bis zu 200 Franken im Monat für die Übergangsgeneration vor (BSV).
- Das Parlament nahm die Vorlage im Nationalrat mit 113 zu 69 und im Ständerat mit 29 zu 8 Stimmen an; im Abstimmungskampf gab die Ja-Seite 3,72 Millionen Franken aus, die Nein-Seite 1,99 Millionen (swissvotes.ch).
- Die BSV-Liste „Aktuelle Reformen der Sozialversicherungen“ vom 27. Juli 2026 enthält keine neue BVG-Vorlage; AHV2030 lief vom 20. Mai bis 11. September 2026 in der Vernehmlassung, eine Motion verlangt die Vorlage bis Ende Dezember 2026 (BSV).
- Das VZ Pensionierungs-Barometer 2026 beziffert den Kaufkraftverlust der Pensionskassenleistungen seit 2002 auf 40 Prozent; die AHV-Rente stieg um 22 Prozent, die Gesamtrente fiel um 16 Prozent beziehungsweise 12.260 Franken (VZ/SRF, 6. August 2026).
- Im Modellfall des VZ (55 Jahre, 120.000 Franken Jahreslohn) beträgt die Rente mit 65 heute 62.660 Franken im Jahr, 2002 wären es 74.920 Franken gewesen; die Ersatzquote liegt bei 51 Prozent für 100.000 Franken Einkommen und 42 Prozent für 150.000 Franken, das Ziel des Drei-Säulen-Systems wären 60 Prozent (VZ/cash.ch).
- Die Schweizerische Sozialversicherungsstatistik zählt 4.736.943 aktiv Versicherte in 1.320 Vorsorgeeinrichtungen und 915.789 Altersrenten-Bezügerinnen und -Bezüger mit einer Durchschnittsrente von 27.983 Franken im Jahr, Frauen 18.703, Männer 34.389; das Gesamtkapital der beruflichen Vorsorge beträgt 1.401,8 Milliarden Franken (BSV, Daten 2023).
- Der durchschnittlich angewendete Umwandlungssatz der Pensionskassen fiel in zehn Jahren von 6,0 auf 5,26 Prozent; der gesetzliche Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent gilt weiter (VZ/cash.ch, 9. August 2026).
- Die Swisscanto-Pensionskassenstudie vom 2. Juni 2026 weist für 2025 eine durchschnittliche Realverzinsung von 4,6 Prozent aus, die höchste seit 25 Jahren; erstmals wählten 51 Prozent der Versicherten den Kapitalbezug statt der Rente.
- Die 13. AHV-Rente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt; der Nationalrat beschloss am 17. Juni 2026 eine Teilfinanzierung über eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,4 Prozentpunkte, die Volksabstimmung findet am 29. November 2026 statt (SRF/BSV).
- In der VZ-Umfrage unter 1.558 Menschen zwischen 40 und 70 Jahren halten nur rund 25 Prozent die AHV-Renten in 20 Jahren für sicher, bei den Pensionskassen sind es rund 30 Prozent (VZ/SRF).
Woher wissen wir es?
- Bundeskanzlei / swissvotes.ch: Abstimmungsresultate zur BVG-Reform vom 22. September 2024
- BSV: Die BVG-Reform 2024 (abgelehnte Vorlage)
- BSV: Aktuelle Reformen der Sozialversicherungen (Stand 27. Juli 2026)
- BSV: AHV2030 (Vernehmlassung)
- BSV: Berufliche Vorsorge (geltende Parameter)
- BSV: Schweizerische Sozialversicherungsstatistik
- swissinfo: Pensionskassenreform wird vom Stimmvolk überdeutlich abgelehnt (22. September 2024)
- swissinfo: Baume-Schneider plädiert nach BVG-Nein für kleinere Reformschritte (22. September 2024)
- SRF: VZ-Studie, Sicherheit der Rente, Vertrauen nimmt ab (6. August 2026)
- SRF: 13. AHV-Rente nach Parlamentsentscheid nur teilfinanziert
- moneycab: VZ-Studie, die Renten sinken (6. August 2026)
- cash.ch: Interview mit VZ-Studienautor Karl Flubacher (9. August 2026)
- watson: Swisscanto Pensionskassenstudie 2026 (2. Juni 2026)
- nau.ch: UBS schlägt Systemwechsel in der Schweizer Altersvorsorge vor (24. Juni 2026)
Was wissen wir nicht?
- Ob parlamentarische Vorstösse zur zweiten Säule hängig sind und wann der Bundesrat eine neue Vorlage plant, konnten wir nicht klären.
- Wie lange der gesetzliche Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent ohne Reform durchgehalten wird, ist offen.
Welche Dokumente haben wir verwendet?
- Abgelehnte BVG-Reform (Vorlage 672)Stand: 22. September 2024
- VZ Pensionierungs-Barometer 2026Stand: 6. August 2026
- Swisscanto Pensionskassenstudie 2026Stand: 2. Juni 2026
- UBS-Diskussionspapier zur Altersvorsorge (Gedankenexperiment)Stand: 24. Juni 2026
Mit wem haben wir gesprochen?
- Mit niemandem. Dieser Text stützt sich ausschließlich auf veröffentlichte Dokumente, Studien und Meldungen. Gespräche erfinden wir nicht.
Was hat sich seit Veröffentlichung verändert?
- Veröffentlicht am 12. August 2026. Noch keine Korrekturen oder Ergänzungen.



